Seien Sie live und interaktiv dabei, wenn unsere Referenten steuerliche Themen besprechen. So erhalten Sie schnell und kompakt die Informationen, die Sie in der täglichen Beratungspraxis benötigen. Sollten Sie an einem der Live-Termine verhindert sein – kein Problem! Die Webinare stehen auch als Aufzeichnung zur Verfügung.
Das aktuell geplante JStG 2022 enthält neben umfangreichen redaktionellen und technischen
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Gesetzesänderungen wie z. B. Richtigstellungen, Verweisanpassungen und Folgeänderungen, über Klarstellungen und Verfahrensvereinfachungen auch eine Vielzahl materiell-rechtlicher Änderungen, insbesondere im EStG und im UStG. Das Webinar stellt die Änderungen ausführlich und praxisbezogen dar. Dauer: ca. 2 Stunden
Die Abgabefrist für die neue Hauptfeststellung ist bis zum 31.1.2023 verlängert worden. Bis dahin
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müssen die Erklärungen für alle Immobilien in Deutschland abgegeben werden. In den meisten Ländern gilt das Bundesmodell. Schwerpunkte des Webinars ist das verabschiedete wertabhängige Bundesmodell. Das Webinar erläutert anschaulich die erforderlichen Berechnungsschritte bei den bebauten und unbebauten Grundstücken. Insbesondere wird anhand von anschaulichen Beispielen erläutert, wie typische Stolpersteine beim Ausfüllen der Erklärung gemeistert werden können. Gerade bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern gibt es eine Anzahl von immer wieder kehrenden Fragen, die beantwortet werden. Uhrzeit: 9 bis 11:30 Uhr
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen wurden häufig auf Basis
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von Umsatzprognosen und geschätzten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt nun bis zum 31. Dezember 2022 eine Schlussabrechnung. Für welche Coronahilfen muss eine Schlussabrechnung erstellt werden? Welche Fristen sind zu beachten? Wer erstellt die Schlussabrechnung und wo wird sie eingereicht? Wann bekommt man den Schlussbescheid und bis wann müssen Rückzahlungen erfolgen? Diese und weitere Fragen beantwortet unser Referent im Webinar und macht Sie fit für die Erstellung der Schlussabrechnung. Uhrzeit: 9.00 -11.00 Uhr
In diesem Live-Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Abrechnungsmöglichkeiten
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bei „Grundsteuererklärungen“. Sie erfahren, in welchen Fällen eine Abrechnung nach der StBVV in Betracht zu ziehen ist und welche Pläne das BMF insoweit verfolgt. Für Ende Mai/Anfang Juni ist jedenfalls mit einer Änderung der StBVV zu rechnen. Ferner erhalten Sie praktische Tipps zu abweichenden Honorarvereinbarungen speziell für „Grundsteuererklärungen“ einschließlich eines Musters. Dauer: 9 bis 9.30 Uhr
Bereits ab dem 1.1.2022 findet die neue Hauptfeststellung für alle Immobilien in Deutschland statt.
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Für rund 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten müssen neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Einige Länder machen von der Öffnungsklausel Gebrauch und realisieren eigene Grundsteuermodelle. Schwerpunkt des Webinars ist das verabschiedete wertabhängige Bundesmodell. Das Webinar erläutert anschaulich die Berechnungsschritte im Ertragswert- und Sachwertverfahren einschließlich der Bewertung von unbebauten Grundstücken. Dabei wird auch auf den Umfang der Erklärungsangaben eingegangen. Zusätzlich wird die neu geschaffene Länderöffnungsklausel dargestellt und erläutert, welche Modelle in den abweichenden Ländern realisiert werden sollen. Dauer: 15 bis 18 Uhr
Bei Betriebsprüfungen legen die Finanzämter den Fokus verstärkt auf Registrierkassen bzw.
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Kassensysteme und überprüfen sehr genau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben. Die Mehrzahl solcher Kassenprüfungen schließt mit Beanstandungen und Hinzuschätzungen ab. Unser neues Webinar zeigt Ihnen den Satus Quo und aktuelle Brennpunkte der Kassenführung auf und geht auf immer wiederkehrende Praxisprobleme ein. Im Anschluss werden die Prüfungsfelder, Prüfungsszenarien und Schätzmethoden der Finanzbehörde dargestellt. Zudem erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Abwehrberatung zur Vermeidung von Schätzungen. Dauer: ca. 2,5 Stunden
DIE PRÜFUNG DER KURZARBEIT DURCH DIE AGENTUR FÜR ARBEIT – WAS WIRD GEPRÜFT UND WORAUF ACHTET DIE AGENTUR FÜR ARBEIT BESONDERS?
Die Berechnung von Kurzarbeitergeld ist ein kompliziertes Thema. Die Vielfalt von Sonderfällen bei
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den Mandaten stellen bei der Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeit zusätzliche fachliche und programmtechnische Hürden dar. Nach der Kurzarbeit kommt die Agentur für Arbeit, um zu prüfen, ob die Kurzarbeit bei Ihrem Mandanten korrekt abgerechnet wurde und ob die entsprechenden Voraussetzungen und Dokumentationspflichten erfüllt wurden. Ist das nicht der Fall, müssen rückwirkende Korrekturen durchgeführt und im schlimmsten Fall das Kurzarbeitergeld zurückgezahlt werden.
In unserem Webinar werden der Ablauf der Prüfung und die Prüfungsinhalt dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt sind besondere Abrechnungssachverhalte und Änderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
- Kurzarbeit kompakt mit allen aktuellen Regelungen (u. a. auch durch die Corona-Pandemie) - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Hinzuverdienstregelungen - Gestaffeltes Kurzarbeitergeld - Prüfung durch die Agentur für Arbeit - Prüfungszeitraum - Ankündigung - Prüfungsart und Umfang - Haftung - Prüfungsrelevante Sachverhalte - Coronabedingte Sonderregelungen
PRAKTISCHE UMSETZUNG DER NEUEN BMF-ARBEITSHILFE ZUR KAUFPREISAUFTEILUNG VON GRUND UND BODEN UND GEBÄUDEN
Mit Urteil vom 21.7.2020 (IX R 26/19) hat der BFH die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung auf
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Grund und Boden und Gebäuden für nicht realitätsgerecht und daher als rechtswidrig eingestuft. Nun hat das BMF reagiert und im Mai 2021 eine neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung veröffentlicht. Im Webinar werden die nun geltenden Verfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren inkl. Regionalisierungsfaktoren) fallbasiert erläutert. Die praktische Umsetzung wird anhand von Musterfällen aufgezeigt. Dauer: 9.00 - 11.00 Uhr
EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2021 - FIT IN DEN VERANLAGUNGSZEITRAUM
Nunmehr gilt es, die Vorbereitungen für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2021 zu
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treffen. Bei der Erklärungserstellung 2021 sind nicht nur geänderte und angepasste Erklärungsvordrucke zu beachten. Auch aktuelle steuerliche Änderungen, die sich durch Gesetzesänderungen, neuen Verwaltungsanweisungen und geänderter Rechtsprechung ergeben, sind zu berücksichtigen. Dauer: 8.30 - 11.00 Uhr
1. Highlights der Einkommensteuererklärung 2021 - Änderungen der Erklärungsvordrucke inkl. Anlage EÜR / Anlage Corona-Soforthilfen - NEU: Anlage Mobilitätsprämie - NEU: Umsetzung des Behinderten-Pauschbetragsgesetz - (kleine) Photovoltaikanlagen (BMF v. 29.10.2021) - Rentenrechtsprechung in der Veranlagung 2021 - Einkommensteuererklärung und Verfahrensrecht (Erklärungsfristen / § 233a AO)
3. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (0,002 %-Regelung in der Veranlagung / Häusliches Arbeitszimmer – Homeoffice-Pauschale / Reisekosten / Entfernungspauschale (BMF v. 18.11.2021)
* Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die einzelne Kanzlei ist die Anzahl der Nutzer für den Preis eines Paketes unerheblich. Bei mehreren Kanzleien, Großkanzleien bzw. Steuerabteilungen eines Unternehmens machen wir Ihnen gern ein attraktives Angebot abhängig von der Nutzeranzahl. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt zu uns auf unter 030. 28 88 56 75 oder info@dws-online.de.