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Die Organschaft im Ertragsteuerrecht

Die Organschaft im Ertragsteuerrecht

SEMINAR
120,00 €*
* zzgl. gesetzl. USt.
Artikel-Nr. O#252
Veröffentlicht am: 15.03.2019
Dauer: 2 Std. 19 Min.
Unbegrenzter Zugriff
Experten Berater

Die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft ist ein beliebtes Gestaltungsinstrument für Konzerne und Familienunternehmen. Neben der phasengleichen Vereinnahmung der Erträge über mehrere Beteiligungsstufen bis auf Holdingebene mittels des Ergebnisabführungsvertrags lassen sich z. B. Vorteile bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 GewStG sowie der Zinsschrankenregelung erreichen. Für die Unternehmen geht die Begründung einer Organschaft i. d. R. einher mit der Etablierung einer unternehmensinternen Finanzierungsdrehscheibe (sog. Cash-Pooling). Seit der „kleinen Organschaftsreform“ haben die einschlägigen Gesetzesregelungen und Richtlinien zahlreiche Änderungen und Ergänzungen erfahren, nicht zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2018 und einschlägige Urteile des BFH. So sind u. a. Fragen der korrekten Gewinnabführung, der Auswirkung von Bilanzierungsfehlern und deren Heilung, der Ausgleichszahlung an Außenstehende sowie der Spezifika eines Personengesellschafts-Organträgers Dauerbrenner in steuerlichen Betriebsprüfungen. Das Online-Seminar zeigt praxisrelevante Themen, Fallstricke in Betriebsprüfungen und auch Gestaltungsmöglichkeiten auf.

1. Die Organschaft: Grundzüge im aktuellen Überblick

2. Relevante Fragestellungen der Organschaft im Detail

2. 1. Ausgewählte Einzelfragen der Organschaft

2. 2. Minderheitsgesellschafter

2. 3. Auswirkungen von Bilanzierungsfehlern

2. 4. Praxisbeispiel: Ermittlung zvE bei Organschaft

2. 5. Verlustnutzung

3. Die Personengesellschaft im Organschaftsrecht

3. 1. Anforderungen an die Personengesellschaft als Organträger

3. 2. Atypisch stille Gesellschaft und Organschaft

3. 3. Organschaft über die Grenze mit Fokus Personengesellschaft

4. Gewerbesteuerliche Organschaft

4. 1. Gewerbesteuerliche Organschaft - Allgemein

4. 2. Sonderregelungen zur Ermittlung des Gewerbeertrags innerhalb der Organschaft

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