Inhaltsverzeichnis des Seminars:
1. Einführung
2. Neue Rechtslage seit VZ 2021 für die verbilligte Vermietung von Wohnraum
2.1 Entgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete
2.2 Entgelt weniger als 50 % der ortsüblichen Marktmiete
2.3 Entgelt mindestens 50 %, aber weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete
2.4 Einkünfteerzielungsabsicht
2.5 Beispiele zur verbilligten Wohnungsvermietung
2.6 Keine Beschränkung auf Angehörige
3. Verbilligte Vermietung von Gewerbeimmobilien, unbebauten Grundstücken und gewerbliche Wohnraumvermietung
4. Definition ortsübliche Marktmiete für Wohnraumvermietungen
5. Maßstab „vereinbarte Miete“
6. Fazit