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Stand: Januar 2012 - veränderte Auflage
Die Feststellung und Abgrenzung einer "Bilanziellen Überschuldung" im Verhältnis zu einer "Insolvenzrechtlichen Überschuldung" zählte bereits in der Vergangenheit zu den schwierigsten Fragen der Bilanzierung überhaupt. Aufgrund der damit einher gehenden Folgen, bis hin zur Haftung des Steuerberaters, ist die Kenntnis der Prüfsystematik und der Beurteilungsmaßstäbe unabdingbar. Die Erfahrungen aus der Finanzkrise und der substantiellen Reform des deutschen Handelsrechts im Zuge des BilMoG erfordern es, die über viele Jahre diskutierten Abgrenzungsversuche bzw. Prüfungsabläufe erneut auf den Prüfstand zu stellen.
Die kommentierte Checkliste berücksichtigt die Neufassung der Stellungnahme des IDW RS HFA 17 „Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“, welche im vergangenen Jahr vom Hauptfachausschuss verabschiedet wurde. Darüber hinaus erfolgte eine Verknüpfung zum ebenfalls neu verabschiedeten IDW Rechnungslegungshinweis "Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren" (IDW RH HFA 1.012).
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Das neu bearbeitete Merkblatt beinhaltet eine systematische Gegenüberstellung der wesentlichen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei der Bilanzierung und Bewertung aktiver und passiver Wirtschaftsgüter. Zunächst wird die derzeitige Interpretation des Maßgeblichkeitsgrundsatzes erläutert und die daraus resultierenden Abweichungen kategorisiert. Anschließend erfolgt eine Darstellung der wesentlichen Abweichungen. Dabei wird bei jedem Sachverhalt angegeben, ob es zur Bildung aktiver oder passiver latenter Steuern kommt. Zum Abschluss werden die gewonnenen Ergebnisse im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung einer Einheitsbilanz systematisch zusammengefasst.
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Viele Unternehmen motivieren Ihre Mitarbeiter mit Zusatzleistungen. Obwohl Arbeitslohn grundsätzlich lohnsteuerpflichtig ist, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Arbeitnehmern steuer- und sozialabgabenfreie Zuwendungen zukommen zu lassen. Das aktualisierte Merkblatt verschafft einen schnellen Überblick über die wichtigsten Geld- und Sachzuwendungen, die lohn-steuerfrei an Arbeitnehmer gezahlt werden können und infor-miert zuverlässig zu den Voraussetzungen, die für die jeweilige steuerfreie Zuwendung erfüllt sein müssen. Eine nützliche Arbeitshilfe für Gehaltsgespräche.
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Stand: Januar 2012 – veränderte 2. Auflage
Steuerberater und Mandanten müssen sich darauf einstellen, Bilanz und GuV elektronisch zu übermitteln. Das Merkblatt stellt die Rechtsgrundlagen der E-Bilanz dar und zeigt auf, was im Einzelfall zu beachten und zu unternehmen ist, um sich für die E-Bilanz fit zu machen.
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Die steuerlichen Regelungen zu Berufsausbildungs- und Studienkosten haben aktuell eine wechselhafte Entwicklung hinter sich. Das aktualisierte Merkblatt bietet ein wichtiges Update zu den neuen Anwendungsgrundsätzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BFH, des BMF-Schreibens sowie des BeitrRLUmsG. Es enthält ein Prüfschema, das bei der Ermittlung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen behilflich ist.
Neben dem vierseitigen Merkblatt haben wir auch einen Flyer aufgelegt.
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Geschäftsveräußerungen im Ganzen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Aber wann liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor? Das umsatzsteuerliche Risiko bei einer Geschäftsveräußerung ist enorm, da es bei einer falschen Behandlung der Geschäftsveräußerung zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen kann: Nehmen die Vertragsparteien eine Geschäftsveräußerung im Ganzen an, aber es liegt keine vor, so wird ungeplant Umsatzsteuer vom Veräußerer geschuldet. Wird eine Umsatzsteuerpflicht bei einer Veräußerung angenommen, obwohl eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, wird beim Erwerber der Vorsteuerabzug versagt. Besonders kompliziert wird es bei Immobilienveräußerungen. Das aktualisierte Merkblatt erläutert diese Risiken an Hand zahlreicher Beispiele und zeigt Strategien zur Risikovermeidung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisung auf.
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Das Umsatzsteuerrecht unterlag auch 2011 wieder diversen Veränderungen. Die Änderungen waren durch gesetzliche Anpassungen, wichtige Urteile von EuGH und von BFH sowie der permanenten Fortschreibung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses gekennzeichnet. Teilweise wirken die gesetzlichen Änderungen – obwohl erst im November 2011 verabschiedet – auf den 1.7.2011 zurück, teilweise ergeben sich erhebliche Veränderungen erst in der Zukunft, die die Praxis vor erheblichen Anpassungsbedarf stellt. Das neue Merkblatt „Änderungen im Umsatzsteuerrecht 2011/2012“, Nr. 672, gibt einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen in 2011 und für 2012 sowie über wichtige Urteile und Verwaltungsanweisungen. Ebenso zu empfehlen ist das Merkblatt „Steueränderungen 2011/2012“, Nr. 631. In diesem finden Sie auch Hinweise auf geplante Gesetzgebungsvorhaben.
Die beiden Merkblätter bieten wir Ihnen zu besonderen Konditionen: Ab einer Bestellmenge von 50 Expl. pro Merkblatt beträgt der Stückpreis 1,80 €. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, von jedem Merkblatt eine PDF-Datei zu erhalten, die Sie an Ihre Mandanten weiterleiten können.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 2011 dem „Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ (BeitrRLUmsG) zugestimmt. Mit dem Gesetz wurde die Richtlinie des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz beinhaltet entgegen seiner Bezeichnung auch zahlreiche steuerrechtliche Änderungen. Der Anwender ist nun also gefragt und muss sich mit den Neuregelungen möglichst zeitnah auseinandersetzen. Das Merkblatt bietet dazu eine wertvolle Übersicht über die zahlreichen Änderungen zum Jahreswechsel.
Bestellen Sie das Merkblatt noch bis Weihnachten und sichern Sie sich so eine schnelle Auslieferung gleich Anfang nächsten Jahres.
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Mit der aktuellen CD-ROM stellen wir Ihnen über 40 häufig gebrauchte Vorlagen zur Verfügung. Diese können Sie bequem am PC ausfüllen, speichern und beliebig oft verwenden. Besonders empfehlenswert sind die enthaltenen Steuerberatungsverträge, Vollmachten und Anstellungsverträge. Wichtige Checklisten werden Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern. Einen schnellen Überblick über alle Vorlagen verschaffen Sie sich in unserem Onlineshop. Schauen Sie doch gleich einmal nach! Sie werden feststellen, dass wir Ihnen mit der CD-ROM ein Produkt an die Hand geben, mit dem Sie Zeit und Geld sparen werden.
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Ein schriftlich abgeschlossener Steuerberatungsvertrag sollte Ausgangspunkt jeder steuerberatenden Leistung sein. Hier werden Gegenstand und Umfang des Mandats klar geregelt. Gleichzeitig sichern Sie sich als Berater in Honorar- und Haftungsfragen ab. Mit Hilfe unseres aktualisierten Steuerberatungsvertrages Nr. 1b können Sie rechtssicher Ihre Beratungsleistungen vereinbaren. Er regelt die allgemeinen Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten für den Fall, dass die Leistungen im Bereich der Steuerberatung im engeren Sinne (§ 33 StBerG) gemäß der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet bzw. Vergütungen für Leistungen im Bereich der vereinbaren Tätigkeiten vereinbart werden. Im Vordruck sind wichtige Tätigkeiten aufgelistet. Es ist durch Ankreuzen festzuhalten, mit welchen Tätigkeiten der Mandant den Steuerberater beauftragt.
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Die Zahl der Menschen, die Ihre Angelegenheiten vorausschauend durch eine Vorsorgevollmacht regeln wollen, nimmt ständig zu. Die Vorsorgevollmacht ist ein juristisches Instrument, das dem Einzelnen in Fällen schwerer Erkrankung oder altersbedingter Hilflosigkeit das rechtliche Mittel an die Hand geben will, die Verwaltung und die Sorge für sein Vermögen einer Person seines Vertrauens zu übertragen. Am 1.9.2009 ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ in Kraft getreten (BGBl I, 2286). Es hat erstmals eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung getroffen. Ziel des Gesetzes ist es, für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Der BGH hat mit Urteil vom 25. Juni 2010 festgestellt, dass mit Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes dem Patientenwillen, erst recht, wenn er sich in einer Patientenverfügung niederschlägt, Bindungswirkung zukommt.
Die aktualisierten Vordrucke „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ bieten Ihnen zusammen mit einem Hinweisblatt zuverlässige Formulierungen.
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Alle unsere Anstellungs- und Freien-Mitarbeiterverträge sind auf Aktualität überprüft worden. Den Stand der Produkte finden Sie wie gewohnt in unserem Online-Shop. Hervorheben wollen wir an dieser Stelle den Gesellschafter-Geschäftsführer-Vertrag. Er wurde aktualisiert und ist bestens geeignet für alle, die rechtssicher ihr Anstellungsverhältnis vereinbaren oder überprüfen wollen. Da der Anstellungsvertrag zum Gesellschafter-Geschäftsführer ein sehr komplexes Regelungswerk ist, ist es wichtig einen Mustervertrag zu haben, der zuverlässige Formulierungen zu Themen wie Bezüge des Geschäftsführers, Nebentätigkeit, Wettbewerb und Kündigung bietet.
Der Mustervertrag hat den Stand Juli 2011.
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Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Produkten für nahezu alle Bereiche der steuerberatenden Tätigkeit. Unter dem unten stehenden Link finden Sie unsere neusten Merkblätter, Checklisten und Vordrucke.
Aktuelles ab November 2011
Aktuelles ab Juli 2011
Aktuelles ab April 2011
Aktuelles ab Januar 2011
Aktuelles ab November 2010
Nachdem das endgültige Anwendungsschreiben zu § 5b EStG am 28. September 2011 vom BMF veröffentlicht worden ist, sind die Weichen für die E-Bilanz endgültig gestellt. Steuerberater und Mandanten müssen sich darauf einstellen, Bilanz und GuV elektronisch zu übermitteln. Um dies zu ermöglichen, muss das Unternehmen seine Buchhaltung überprüfen und sicherstellen, dass seine Software geeignet ist, möglichst ohne händische Eingaben die Bilanz und GuV nach dem vorgegebenen Schema ("Taxonomie") zu erstellen. Das vorliegende Merkblatt stellt die Rechtsgrundlagen der E-Bilanz dar und zeigt auf, was im Einzelfall zu beachten und zu unternehmen ist, um sich für die E-Bilanz fit zu machen.
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Nach ausführlichen Diskussionen hat der Bundesrat am 23. September 2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt, nachdem diesem im ersten Durchgang am 8. Juli die Zustimmung zunächst verweigert worden ist. Gegenüber dem Regierungsentwurf sind einige Regelungen des Gesetzes noch einmal überarbeitet sowie zusätzlich eine Reihe neuer Regelungen aufgenommen worden. Einige Regelungen wurden auch ersatzlos gestrichen. Durch eine Fülle von Einzelmaßnahmen sollen Steuerpflichtige und Finanzverwaltung von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden. Das Merkblatt "Steuervereinfachung" stellt kurz und verständlich die wesentlichen Maßnahmen dar und gibt einen wertvollen Ausblick auf weitere Vorhaben der Bundesregierung.
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Die Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung wurden mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 deutlich vereinfacht. Trotzdem sind auch weiterhin bestimmte Voraussetzungen zu beachten, damit das Finanzamt die elektronische Rechnung als ordnungsgemäß und damit als zum Vorsteuerabzug berechtigend anerkennt und eine Außenprüfung nicht zu Steuernachzahlungen führt. Das Merkblatt bietet Ihnen, Ihren Mitarbeitern sowie Ihren Mandanten dazu eine wertvolle Arbeitshilfe. Zusätzlich zum Merkblatt ist ein Flyer aufgelegt. Er informiert, welche Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung gelten und welche Regeln zu beachten sind. Beide Produkte befinden sich im Druck und können vorgemerkt werden. zum Onlineshop... |
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Da die gesetzliche Rentenversicherung langfristig allenfalls noch eine Grundversorgung sichern kann, hat die zusätzliche Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ziel der kommentierten Checkliste ist es, dem Steuerberater einen Überblick über die verschiedenen vom Gesetzgeber geförderten Möglichkeiten der Altersvorsorge zu verschaffen. Durch fundierte Informationen, die sich nicht in Details verlieren, wird er in die Lage versetzt, maßgeschneiderte Konzepte für seine Mandanten zu erarbeiten. Die kommentierte Checkliste bietet somit eine wichtige Arbeitshilfe für Beratungsgespräche und ist zugleich eine hervorragende Ergänzung zur Broschüre „Betriebliche Altersvorsorge“, Art.-Nr. 304. zum Onlineshop... |
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Aktuell liegen zwischen dem geprüften Veranlagungszeitraum und dem Abschluss der Betriebsprüfung oftmals fünf und mehr Jahre. Durch eine Ergänzung der Betriebsprüfungsordnung wird nun eine zeitnahe Prüfung ermöglicht. Diese ist keine neue Form der Außenprüfung, sondern erlaubt nur den Prüfungszeitraum abzukürzen. Da die Neuregelung bereits zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt, müssen sich die steuerlichen Berater und ihre Mandanten rechtzeitig auf diese Neuregelung einstellen. Der Flyer erläutert die Probleme, die durch diese Änderung auftreten können, und gibt wichtige Lösungshinweise. Der Flyer kann ab sofort vorbestellt werden. zum Onlineshop... |
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Für die Beseitigung der Überschuldung im Sinne von § 19 InsO kommen insbesondere Rangrücktrittserklärungen in Betracht, sei es von Drittgläubigern oder in erster Linie von Gesellschaftern. Der Rangrücktritt ist für die Gesellschafter häufig ohne rechtlichen Nachteil, da Gesellschafterdarlehen nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO ohnehin den letzten Rang einnehmen und nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor der Insolvenzantragstellung der Insolvenzanfechtung unterliegt. Insbesondere in steuerrechtlicher Hinsicht ist eine Rangrücktrittsvereinbarung jedoch ein sehr komplexes Regelungswerk, sodass es wichtig ist, einen Mustervertrag zu haben, der zuverlässige Formulierungen bietet. Insbesondere ist bei der Formulierung Vorsicht geboten, damit man nicht in die Falle des § 5 Abs. 2a EStG tappt und ein Ertrag entsteht, es sei denn, dies ist ausnahmsweise gewollt. Daher ist dem Mustervertrag ein Hinweisblatt beigefügt. Der Vordruck berücksichtigt die Rechtslage vom 30. Juni 2011.
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Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16. Februar 2001 für gleichgeschlechtliche Paare einen zivilrechtlichen Rahmen geschaffen, der in vielen, jedoch nicht allen Punkten einer Ehe nahe kommt. Korrespondierende Regelungen im Steuer-, Renten- und Beamtenrecht fehlen jedoch weitgehend. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und zuletzt des Europäischen Gerichtshofes im Urteil vom 10. Mai 2011 spricht sich für eine weitgehende Gleichbehandlung mit Ehegatten aus. Der Flyer „Eingetragene Lebenspartnerschaften“ stellt die Voraussetzungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und ihre wichtigsten Konsequenzen insbesondere im Zivil- und Steuerrecht sowie im Arbeits-, Beamten – und Rentenrecht übersichtlich dar.
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Ab sofort erhalten Sie eine Auswahl unserer gefragtesten Kommentierten Checklisten als PDF-Datei sofort zum Download. Diese Variante bringt eine Vielzahl von Vorteilen für Sie:
Testen Sie noch heute unsere neuen Checklisten zum Download. Derzeit sind erhältlich:
Die Checklisten sind direkt in unserem Online-Shop bestellbar. Sie finden sie unter "Kommentierte Checkliste" in der Unterrubrik "PDF-Download". zum Onlineshop... |
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Branchen mit einem hohen Anteil an Geschäftsvorfällen mit Barzahlung stehen seit jeher im Fokus der Betriebsprüfungen. Mit Erlass vom 26. November 2010 hat sich das Bundesfinanzministerium zur Frage der Aufbewahrung der digital erzeugten Aufzeichnungen und zu den verschiedenen Systemen (Kassen, digitale Waagen, Taxameter etc.) geäußert. Auch wenn für den Austausch der Systeme eine Übergangsfrist bis 2016 bestimmt wurde, müssen Steuerberater und seine Mandanten bereits heute viele Punkte beachten und die eingesetzten Systeme überprüfen. Durch umfassende Information der betroffenen Mandanten minimieren Sie das Risiko für eine spätere Regressforderung Ihrer Mandanten und bewahren sich und sie vor unangenehmen Auseinandersetzungen im Rahmen der Betriebsprüfung. zum Onlineshop... |
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Einen Kredit bei einer Bank zu bekommen, ist oft zeitaufwendig. Eine andere Möglichkeit wird häufig übersehen: Um kurzfristig und unbürokratisch ein Darlehen zu bekommen, kann man das benötigte Geld auch von einem Familienangehörigen leihen. Allerdings sind aus steuerrechtlicher Sicht bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Der neue Flyer zeigt diese Anforderungen auf und gibt konkrete Hinweise für den Mandanten. zum Onlineshop... |
Durch die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2011 sind – unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung – die Abrechnungsfälle für Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kostenlos oder gegen Entgelt während einer Auswärtstätigkeit erhält, neu geregelt worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber wählen, ob er die Mahlzeiten mit dem tatsächlichen Preis oder mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden im neuen, vierseitigen Merkblatt anhand praktischer Beispiele anschaulich aufgezeigt.
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Ob ein Warengutschein, eine Sachzuwendung oder Bargeld darstellt, hat der BFH durch diverse Urteile vom 11.11.2010 geklärt. Während Finanzverwaltung und mehrere Finanzgerichte davon ausgingen, dass ein Warengutschein als Bargeld zu behandeln ist, wenn auf dem Warengutschein ein Eurobetrag genannt ist, stellt im Gegensatz dazu der BFH allein darauf ab, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann (eine Ware oder Bargeld). Über die Auswirkungen der jüngsten Urteile, insbesondere, ob für einen Warengutschein die Freigrenze für Sachzuwendungen gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG in Anspruch genommen werden kann, informiert unser neuer Flyer.
Beziehern des Merkblattes "Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer" wird dieser Flyer zur Aktualisierung der Thematik empfohlen, da zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Merkblattes die BFH-Urteile noch nicht veröffentlicht waren. Die Auflage 2012 des Merkblattes wird diese selbstverständlich berücksichtigen.
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Mit dem Jahressteuergesetz 2010 ist der Katalog zum Übergang der Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 13b UStG weiter ausgeweitet worden. Betroffen sind u. a. die Lieferungen von bestimmten in der Anlage 3 zum UStG bezeichneten Gegenständen (vorwiegend Industrieschrott, Altmetalle und sonstige Abfallstoffe) sowie das Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen. Der Flyer wird auf diese Änderungen unter Berücksichtigung der BMF-Schreiben vom 4. Februar 2011 und 24. Juni 2011 eingehen. Selbstverständlich informiert der Flyer auch über die Grundsätze zum Reverse-Charge-Verfahren und bietet zugleich eine Übersicht zu den Umsätzen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen. Ziel des Flyers ist es, die Mandanten des Steuerberaters zu informieren, um Unsicherheiten in der Praxis auszuräumen. Die Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens für Umsätze mit Mobilfunkgeräten durch das Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen wird ebenfalls berücksichtigt.
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Seit dem BFH-Beschluss vom 21.9.2009 besteht Klarheit darüber, dass Aufwendungen für eine Dienstreise, die mit Urlaub verbunden wird, in abzugsfähige und nichtabzugsfähige Aufwendungen aufgeteilt werden können. Zuvor verdeutlichte der BFH bereits die Möglichkeit der Aufteilung der Reisekosten in steuerfreie und steuerpflichtige Teile, wenn der Arbeitgeber während einer betrieblichen Tagung zugleich Zeiten für Freizeit einplant. Über die sich aus dieser Rechtsprechung ergebenden Folgerungen informiert anhand von zahlreichen Praxisfällen unser neues Merkblatt.
Unser Merkblatt wird ergänzt durch einen Flyer:
Neben dem vierseitigen Merkblatt haben wir einen Flyer aufgelegt. Sowohl das kompakte Merkblatt als auch der Flyer eignen sich hervorragend zur Weitergabe an den Mandanten. Doch überzeugen Sie sich selbst.
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Die Feststellung und Abgrenzung einer „Bilanziellen Überschuldung“ im Verhältnis zu einer „Insolvenzrechtlichen Überschuldung“ zählte bereits in der Vergangenheit zu den schwierigsten Fragen der Bilanzierung überhaupt. Aufgrund der damit einher gehenden Folgen, bis hin zur Haftung des Steuerberaters, ist die Kenntnis der Prüfsystematik und der Beurteilungsmaßstäbe unabdingbar. Die Erfahrungen aus der Finanzkrise und der substantiellen Reform des deutschen Handelsrechts im Zuge des BilMoG erfordern es, die über viele Jahre diskutierten Abgrenzungsversuche bzw. Prüfungsabläufe erneut auf den Prüfstand zu stellen.
Die kommentierte Checkliste „Bilanzielle Überschuldung“ wurde u. a. auf der Grundlage des Entwurfs des IDW ERS HFA 17 n.F. aktualisiert. Sofern die Inhalte des geltenden IDW RS HFA 17 aufgrund von Überleitungsregelungen zum BilMoG für einige Jahre Relevanz besitzen können, wurden die entsprechenden Hinweise beibehalten und gesondert gekennzeichnet. Daneben waren weitere Aktualisierungen erforderlich, z. B. wurden die Regelungen des BilMoG in die laufenden Ausführungen einbezogen und die Überarbeitung der IDW-Empfehlung zu einem Sanierungskonzept durch Aufhebung des FAR 1/1991 und Verweis auf den neuen IDW S 6 berücksichtigt.
Der Entwurf des IDW ERS HFA 17 ist zwischenzeitlich verabschiedet worden. Die Veröffentlichung wird kurzfristig erfolgen. Themenspezifisch sind nur redaktionelle Änderungen zu erwarten.
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Aufgrund aktueller BFH-Rechtsprechung wurde eine umfassende Neuauslegung der den Abzug von Berufsausbildungs- und Studienkosten beschränkenden Regelungen der §§ 12 Nr. 5 und 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG erforderlich. Das Merkblatt stellt umfassend die neue Rechtslage unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 22.09.2010 dar.
Neben dem vierseitigen Merkblatt haben wir für Sie einen Flyer aufgelegt. Sowohl das kompakte Merkblatt als auch der Flyer eignen sich hervorragend zur Weitergabe an den Mandanten. Doch überzeugen Sie sich selbst. Die beiden Leseproben sind beigefügt.
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Band 5 der Reihe | Stand: 7. Auflage 2011 | Umfang: ca. 79 Seiten | Preis: 1 Expl. 12,99 €
Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur für Großkonzerne, sondern auch für kleine und mittelständische Betriebe ein wichtiges Thema. Spätestens bei den steuerlichen Fragestellungen dieses Themas ist der Rat des Steuerberaters gefragt. Die Unternehmen erwarten eine unabhängige Beratung, die sie von vermittelnden Finanzdienstleistungsunternehmen nur selten erwarten können. Die Beratung wird erschwert durch komplizierte Detailregelungen, unterschiedliche interessenorientierte Meinungen über die richtigen Durchführungswege und unübersichtliche Angebote. Die 6. Auflage der betrieblichen Altersvorsorge aus Praktikerwissen kompakt verhilft Ihnen jederzeit, die Orientierung zu behalten und die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Aspekte der einzelnen Durchführungswege abrufbereit zu halten.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so vielen Änderungen unterworfen wie das Steuerrecht. Wegen starker Nachfrage haben wir auch …
Bilanzielle Überschuldung
Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)